Anwaltskanzleien unterliegen neben einer besonderen Geheimhaltungspflicht auch dem gesetzlichen Datenschutz. Der Deutsche Anwaltsverein hat hierfür im November 2010 eine Checkliste herausgegeben, um den Kanzleien eine Handreichung für die Umsetzung zur Seite zu stellen. Diese Checkliste ist allgemein gehalten und muss letztendlich auf das jeweilige Szenario zugeschnitten werden. Die Checkliste können Sie unter diesem Link abrufen.
Es gibt viele Hinweise und Tipps zum Datenschutz im Internet für Kanzleien, aber ein Bereich wird völlig vergessen, und das sind die Präsenzen über Social Networks oder öffentliche Internet-Dienste. Da wird in der einen Kanzlei der Google-Kalender über das Internet benutzt um den Zugriff auf wichtige Termine zu ermöglichen, andere benutzen Google-Groups, um sich mit gleichgesinnten Kanzleien oder Anwälten auszutauschen und dazu kommt oft noch die Präsenz bei Xing oder LinkedIn oder ähnlichen Netzwerken.
Damit ist der Datenschutz ausgehebelt, denn Social Networks haben nur eine mangelhafte Sicherheit und Google-Dienste sind das Tor zur Welt. Hier können Sie sich einen Auszug der AGBs von Google anschauen, der eindeutig die Datenauswertung Ihrer Daten belegt. Die Stiftung Warentest hat zudem Social Networks auf Sicherheit getestet. Unter diesem Link können Sie den Test abrufen.
Auf meine Nachfrage in einigen Kanzleien wurde klar, dass den Betroffenen nicht bewusst ist, welche Sicherheitslücke sie hier selbst verursachen. Ich halte es für sehr notwendig, Aufklärungsarbeit darüber zu leisten und stehe Ihnen für Ihre Fragen zu diesem Thema sehr gerne zur Verfügung. Gern verweise ich Sie auch noch einmal auf einen Vortrag, den ich zusammen mit RAin Gudrun Winkelmann gehalten habe: Spuren im Netz.